Nr. 2 (2018): Rechts-Brüche

Blackberry Stv100, pixabay

 

Brüche im Recht und Brüche des Rechts – um beides geht es in dieser Ausgabe. „Rechtsbruch“ geschieht durch die Zuwiderhandlung gegen das Gesetz, ihm folgt die Strafe, die eigens zu legitimieren ist. Brüche gibt es aber auch im Recht: Anpassung und Entwicklung, Erstarren und Bewegung. Rekonfigurationen des Rechts können nötig sein, damit das Recht neuen Herausforderungen entspricht. Gleichzeitig werfen andere Entwicklungen die Frage auf, ob das Recht durch sie seine emanzipatorische Kraft verliert. Auch die Frage, wie Rechte, insbesondere Freiheitsrechte, garantiert werden können, bringt Verwerfungen mit sich, insbesondere wenn diese Garantie weitgehende Verrechtlichungen erfordert. Andere Bruchlinien zeigen sich im Verständnis der Rechtsnorm und ihrer Abgrenzung von anderen Normen und Normativitäten.  Innovative Formen der Rechtskritik untersuchen gegenwärtig unterschiedliche Auswirkungen des Rechts und seiner Veränderungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben. Diese kritischen Perspektiven auf Recht und Rechtsentwicklung in ihrem Verhältnis zur demokratischen Gesellschaft sind für eine Sozialethik, die sich als Reflexion sozialer Praxis versteht, höchst relevant – diese Ausgabe lädt zu dieser sozialethischen Auseinandersetzung ein.

Redaktion: Michelle Becka

 

Im Besprechungsteil stehen diesmal ideengeschichtlich angelegte Neuerscheinungen zur Anerkennungstheorie (Axel Honneth), zum politischen Liberalismus der Zwischenkriegszeit und zur katholischen Kapitalismuskritik (von Nell-Breuning bis Papst Franziskus) im Mittelpunkt. Zudem finden sich Besprechungen neuerer Literatur zur aktuellen Armutsdebatte, zur Religionspolitik und zu den Grundlagen einer modernen Wirtschafts- und Unternehmensethik. Schließlich werden auch zwei neuere Titel aus der Soziologie rezensiert.

Redaktion Besprechungsteil: Hermann-Josef Große Kracht und Tim Eckes

Veröffentlicht: 24.12.2018